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Überarbeitete Planung für Freiberger Ortsumgehung liegt vor
Auslegung der neuen Pläne für den Ostteil der Trasse ab 8. Februar

Die Landesdirektion Sachsen wird die überarbeitete Planung für die Freiberger Ortsumgehung vom 8. Februar bis zum 7. März 2016 in der Stadtverwaltung Freiberg (Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 307 – Einsichtnahme immer montags, mittwochs, donnerstags von 9 bis 16 Uhr, dienstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr möglich) und der Gemeindeverwaltung Bobritzsch-Hilbersdorf öffentlich auslegen. Einwände dagegen können bis zum 21. März 2016 erhoben werden.

Vorerst erfolgt die Auslegung der aktualisierten Pläne nur für den östlichen Teilbereich, der von der B 101 am Häuersteig bis zur B 173 bei Halsbach führen und die Mulde mittels einer Talbrücke queren soll. Der westliche Teil bis Kleinwaltersdorf befindet sich derzeit noch in der Überarbeitung.

Die umfangreichen sowie zeit- und kostenintensiven Nachbesserungen wurden nötig, weil das Bundesverwaltungsgericht im Juli 2011 nach einer Klage von Naturschutzverbänden die damalige Baugenehmigung (den sogenannten Planfeststellungsbeschluss) für die Ortsumgehung unter anderem aufgrund Mängel beim Artenschutz gekippt hat.