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Die geplante Ortsumgehung Freiberg (B 173 / B 101)

Planungsstand:

Mit dem Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Freiberg vom 24. Februar 2010 sollte Baurecht für die Ortsumgehung geschaffen werden. Dieses konnte aber aufgrund mehrerer Klagen gegen das gesamte Projekt nicht erteilt werden. Das zuständige Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 14. Juli 2011 über die Klagen einer anerkannten Naturschutzvereinigung (BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland) und zweier Grundstückseigentümer gegen den Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Chemnitz für den Bau der Ortsumgehung Freiberg im Zuge der Bundesstraßen B 101 und B 173 entschieden. Während das Gericht die Klagen der Grundstückseigentümer abwies (siehe Urteil 1 und Urteil 2), stellte es auf die Klage der Naturschutzvereinigung hin fest, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf (siehe Urteil 3). Die Linienführung wurde zwar nicht beanstandet, allerdings sei bei deren Planung das Flugverhalten der Fledermaus nicht ausreichend untersucht worden, um deren Tötungsrisiko auszuschließen. Die Zauneidechse und die Kreuzermarktteiche seien ebenfalls nur mangelhaft berücksichtigt wurden. Nachbesserungen an den Planfeststellungsunterlagen sind daher erforderlich. Damit verzögert sich der Baubeginn für die Ortsumgehung Freiberg um unbestimmte Zeit!

Trassenverlauf:

Die Neubaustrecke der Ortsumgehung beginnt an der B 101 im Bereich der unteren Dorfstraße im Stadtteil Kleinwaltersdorf. Sie verläuft westlich der Stadt Freiberg bis zur Bundesstraße B 173. Im weiteren Verlauf wird die Ortsumgehung südlich des Stadtgebietes bis zur Frauensteiner Straße geführt und schwenkt abschließend östlich des Stadtgebietes bis zur B 173 ab. Die Neubaustrecke endet an der B 173 im Bereich des Gewerbegebietes Ost. Auf Grund der prognostizierten Verkehrsbelegung wird die Ortsumgehung im Bereich Hainichener Straße bis Frauensteiner Straße als 3-spurige Fahrbahn (2+1-Querschnitt) ausgebaut. Damit soll eine Verbesserung der Überholmöglichkeiten erreicht werden. Weitere Fakten, sowohl die Bedeutung der Trasse als auch Ausgleichmaßnahmen betreffend, sind der Pressemitteilung der damaligen Landesdirektion Chemnitz vom 25. Februar 2010 zu entnehmen.

Verkehrsbedeutung:

Die Stadt Freiberg liegt an den überregionalen Verbindungsachsen zwischen Mittlerem Erzgebirge und Bundesautobahn 4 (B 101) sowie zwischen Chemnitz und Dresden (B 173). Mit der Ortsumgehung wird die Ortslage entlastet. Lärm, Abgase und Feinstaub reduzieren sich. Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung durch Verbesserung der verkehrlichen Bedingungen geht einher mit einer Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern und Fußgängern im Stadtgebiet.

Technische Daten:

- 13,4 km Bundesfernstraßen
- 12,8 km nachgeordnetes Straßennetz
- 24 Brückenbauwerke (davon 7 Bauwerke ökologisch bedingt vergrößert)
- 6 Regenrückhaltebecken
- 940 m Lärmschutzwände
- 185 m Kollisionsschutzwände (zum Schutz der Fledermäuse)

Anschlussstellen:

Im Verlauf der Trasse sind 8 Knotenpunkte mit dem nachgeordneten Straßennetz geplant.

Knoten 1: Anbindung Freiberg/Nord (Nähe Gewerbegebiet Nordwest)
Knoten 2: Hainichener Straße S 205 (westlich „Kretzschmarstift“)
Knoten 3: Chemnitzer Straße, B 173 (Bereich Hubertushof)
Knoten 4: Brander Straße, B 101 (Häuersteig)
Knoten 5: Berthelsdorfer Straße (Gewerbegebiet Süd)
Knoten 6: Frauensteiner Straße (Nähe PAMA)
Knoten 7: Hilbersdorfer Straße (zwischen den Ortslagen Freiberg und Hilbersdorf)
Knoten 8: Dresdner Straße, B 173 (Nähe Gewerbegebiet Ost)

Landschaftspflegerischer Begleitplan:

Natur und Umwelt dürfen bei solch einem Projekt nicht außer Acht gelassen werden. Deshalb wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog mit insgesamt 56 Maßnahmenkomplexen aufgestellt:
- zum Schutz von Flora und auch Fauna
- für Ersatz bzw. Ausgleich vorgenommener Eingriffe
- zur Landschaftsgestaltung

Beispiele für Ersatzmaßnahmen:

Aufforstung von insgesamt 62 ha Laubmischwald als Ersatz für:
- 18,7 ha Versiegelung
- 5,7 ha Bankette
- 12,5 ha Waldverlust
- 60,6 ha Lebensraumbeeinträchtigung

Spezielle Artenschutzmaßnahmen:
- fledermausgerechte Gestaltung von Brücken und Trasse
- Kollisionsschutzwände zum Schutz der Fledermäuse
- Schaffung von Nisthilfen/Nisthöhlen für Vögel sowie Fledermausquartieren, jeweils 10 Jahre Kontrolle
- Lebensraumschaffung für Reptilien und dauerhafte Pflege
- Umsiedlung von Waldameisen
- sowie weitere Aktionen

Lärmschutz:
- Einschnittslage im Bereich der großen Wohngebiete
- abschnittsweiser Schutz durch Lärmschutzwände

Nachfolgend finden Sie die geplante Freiberger Ortsumgehung in der Übersicht sowie mit den Anbindungsknoten:

Bildname:
Uebersichtslageplan

Bildname:
Knoten