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"Geldquellen für Straßenbauwünsche waren noch nie ein reißender Fluss"

Zum Beitrag der Freien Presse vom 01. März 2011 "Geldquelle für Straßenbau-Wünsche trocknet aus" erklärt die Bundestagsabgeordnete und Mitinitiatorin des Aktionsbündnisses "Pro Ortstumgehung Freiberg" Veronika Bellmann:

"Die Argumente gegen die Ortsumgehung Freiberg, bezüglich der möglichen Finanzierung, der rückläufigen Einwohnerzahl und der daraus resultierenden Verkehrsbelastung werden nicht glaubhafter, wenn sie andauernd wiederholt werden. So wird in dem Artikel bemängelt, dass immer mehr Projekte auf dem Plan stünden, wie umgesetzt werden könnten. Ganz falsch ist, dass der Freiberger Westteil noch nicht begonnen wurde. Ja, wenn der Planfeststellungs-beschluss vor Gericht beklagt wird und kein Baurecht besteht, kann es auch noch nicht losgehen.

Erfahrene Bundestagsabgeordnete (!) wissen, dass es seit jeher ein ständiges Ringen um die Finanzierung von Straßenbauvorhaben gab. Wer sich hinsetzt, die Hände in den Schoss legt und allein darauf vertraut, was die Segnungen des Bundeshaushaltes hergeben, der wird nie ein größeres Projekt verwirklichen können. Das erfordert Umsetzungswillen, Hartnäckigkeit und mitunter auch Kreativität. Nur wer etwas partout nicht will oder zu bequem zum Kämpfen ist, der zieht sich einfach auf die sowieso fehlenden Mittel im Bundeshaushalt zurück.

Dabei habe ich anhand meines früheren Wahlkreises reichlich Erfahrung. Die früheren Bundesverkehrsminister Stolpe und Tiefensee behaupteten auch ständig, es sei kein Geld für Neubeginne in Sachsen vorhanden, weil die sogenannte Länderquote drastisch nach unten gefahren wurde. Doch dann haben wir mit Hilfe der Bürgerinitiative, in für Straßenbauvorhaben rekordverdächtiger Zeit, ein Jahr nach Vorlage des Baurechts, doch die Ortsumgehung B 174 Marienberg bauen können. Oder ich denke an die sogenannte Großschirmaer Delle. Die war auch lange ein Tabu, bis wir aus allen möglichen Ecken die Finanzierung regelrecht zusammengekratzt hatten.

Es kommt ganz auf die Prioritätensetzung im Freistaat und auf die absolvierten Planungsschritte an. Hier müssen wir uns bezüglich der Ortsumgehung Freiberg nichts kleinreden lassen, denn sowohl der Stadtrat Freiberg mehrerer Legislaturperioden, der Freistaat Sachsen und auch der Bund haben sich, soweit es der bisherige Planungsstand erlaubt, zur Ortsumgehung Freiberg bekannt. Und das unter Einschätzung der Kosten-Nutzen-Verhältnisse, dass heißt, der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Dazu gehören die Folgekosten für die Stadt ebenso wie die Entwicklung der Einwohner- und Verkehrszahlen.

Wichtigstes Argument ist nach wie vor die wirtschaftliche Entwicklung der Region. Wenn wir uns immer nur auf die rückläufigen Einwohnerzahlen berufen würden, hätte seit 1990 in Ostdeutschland überhaupt nichts neu gebaut werden dürfen, weder Kitas, Schulen, Windkraft- oder Solaranlagen, noch Verkehrs- oder sonstige Infrastruktur. Schließlich sind nach der friedlichen Revolution vor zwanzig Jahren die Einwohnerzahlen in Sachsen nicht gerade gestiegen. Aber dennoch ist es zu einem erheblichen Wirtschaftswachstum gekommen, dem immer ein erhöhtes Güterverkehrsaufkommen und ein sich dynamisch entwickelndes individuelles Mobilitätsbedürfnis der Bürger folgt. Ganz gleich, ob sie nun zu ihren Arbeitsplätzen fahren, reisen wollen oder sich ihre im Internet bestellten Waren ins Haus kommen lassen. Die Politik aller Ebenen muss also einen Rahmen gestalten, der unterscheidet zwischen notwendig, machbar und wünschenswert, der aber überhaupt erst einmal die Entwicklung einer Region ermöglicht, nicht nur die wirtschaftliche.

Wie sonst sollten wir wohl unsere Region auch zukünftig attraktiv und lebenswert gestalten? Nur mit Rückbau und Erhaltung wird das nicht zu machen sein. Eine alternde Gesellschaft muss schließlich noch lange keine sterbende Gesellschaft sein. Sie braucht Kraft zum Atmen, Raum sich zu entwickeln, dabei Traditionen zu erhalten, aber auch Neues zu wagen und dadurch Arbeitsplätze zu schaffen, die die Menschen in der Region halten. Zu einer guten wirtschaftlichen Entwicklung und zur Attraktivität einer Region gehört eben auch eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur.

Bleibt zu hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bei seiner Entscheidung, die in der ersten Jahreshälfte fallen soll, zu den naturschutzrechtlichen Klagen gegen die Ortsumgehung diese ganzheitliche Betrachtung vornimmt und einen guten Kompromiss findet."